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Session: 28.11.2001

Im Jahr 1996 wurde im Tessin die Università della Svizzera Italiana gegründet. Diese Universität, ein Meilenstein in der Geschichte der italienischen Schweiz, wird auch von der Bevölkerung des Kantons Graubünden in Anspruch genommen.
In Anbetracht der geografischen Nähe und der Tatsache, dass unser Kanton vier italienisch sprachige Täler aufweist, stellt sich für uns die Frage nach einer durch den Kanton verankerten Zusammenarbeit mit der Università della Svizzera Italiana.

Unsere Fragen lauten in diesem Zusammenhang wie folgt:

1. Besteht heute eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Graubünden und der Università della Svizzera Italiana? Und falls ja, wie sieht diese konkret aus?
2. Ist schon einmal eine Bedarfserhebung über die Notwendigkeit und über eine allfällige Ausweitung einer solchen Zusammenarbeit durchgeführt worden?
3 Sieht die Regierung Massnahmen vor, um Studierende aus dem Kanton Graubünden zu motivieren, an der Università della Svizzera Italiana zu studieren? Dies nicht zuletzt, um die Beziehungen zwischen den zwei Kantonen zu verstärken.
4. Ist die Regierung auch der Ansicht, dass die Sprachenvielfalt in unserem Kanton sowie die Kontakte mit dem italienischen Kulturraum durch eine erleichterte Zugangsberechtigung für unsere Studierenden an der Università della Svizzera Italiana eine Aufwertung erfahren würde?
5. Sind schon Bedarfsabklärungen seitens unseres Kantons in Bezug auf wünschbare Anliegen an Lehre und Forschung an der Università della Svizzera Italiana durchgeführt worden?
6. Teilt die Regierung die Meinung, dass es sinnvoll wäre, eine engere institutionelle Anbindung unseres Kantons an die Università della Svizzera Italiana anzustreben? Damit verbunden wäre eine Mitsprachemöglichkeit Graubündens in Strukturfragen sowie im Bereich der Lehre und Forschung.

Chur, 28. November 2001

Name: Noi, Arquint, Claus, Davaz, Frigg, Giuliani, Jäger, Joos, Lardi, Locher, Looser, Peretti, Pfenninger, Pfiffner, Plozza, Righetti, Schmutz, Schütz, Toschini, Trepp, Zanolari, Zinsli

Session: 28.11.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Universitäten orientieren sich bei der Festlegung des Gebietes, in welchem sich ein wesentlicher Teil ihrer Aktivitäten abspielt, nicht an Kantonsgrenzen. Was die Università della Svizzera Italiana USI betrifft, so weist bereits der Name darauf hin, dass es sich dabei um die Universität einer Sprachregion und nicht eines einzelnen Kantons handelt. Da der universitäre Leistungsauftrag Kantons-, Landes- und Sprachgrenzen überschreitende Kooperationen und Tätigkeiten voraussetzt, gehören sowohl die italienischsprachigen Täler Graubündens als auch Norditalien zum Einzugsgebiet der USI. Innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein manifestiert sich dieses grenzüberschreitende Element auch in der im Hochschulbereich üblichen Freizügigkeit der Studierenden sowie in der Kostenbeteiligung der Kantone im Rahmen des interkantonalen Lastenausgleichs auf der Grundlage der Universitätsvereinbarung. Die Regierung beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:

1. + 2. + 5.
In Anwesenheit der Regierungsräte Gabriele Gendotti und Claudio Lardi sowie verschiedener weiterer Personen aus den involvierten Verwaltungsbereichen der bei-
den Kantone, der Hochschulen sowie von Sprach- und Kulturorganisationen fand am 4. Juli 2001 in Grono eine Besprechung zum Thema „Collaborazione Ticino Grigioni, scambi di carattere culturale e scolastico“ statt. Dabei wurden u.a. mögliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Tessin und Graubünden im Bereich Information und Dokumentation diskutiert. Zur Klärung dieses Projektes wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Der Auftrag dieser Arbeitsgruppe ist gegliedert in eine Bedarfsanalyse, Modelle und Kooperationsmöglichkeiten sowie Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen zuhanden der Regierungsräte Gendotti und Lardi.

3. + 4.
Der Grundsatz der Freizügigkeit der Studierenden beinhaltet die freie Wahl der
Universität und bildet in der Regel nicht Gegenstand von staatlichen Interventionen. Die Zugangsberechtigung an eine Universität richtet sich dabei nach der Qualifika-
tion und nicht nach der geografischen Herkunft der Interessentinnen und Interessenten für ein Studium. Das Erziehungsdepartement Graubünden nimmt jedoch seinen Informationsauftrag wahr, indem beispielsweise am 21. Februar 2001 im Beisein von Herrn Prof. Baggiolini sowie des Departementsvorstehers an der Kantonsschule Chur und am Lyceum Alpinum Zuoz das Studienangebot der USI vorgestellt wurde, wobei an den übrigen Engadiner Gymnasien auf diese Veranstaltung hingewiesen wurde.

6.
Eine institutionelle Anbindung Graubündens an die USI ist nicht beabsichtigt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Gestaltung des Bereichs der Lehre und Forschung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zum Autonomiebereich einer Universität gehört. Diese Autonomie ist in Artikel 2 des Gesetzes
über die USI explizit enthalten.