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Session: 28.11.2001

Eine gute Erschliessung des Kantons Graubünden mit Schiene und Strasse ist für die dezentrale Besiedlung sowie in volkswirtschaftlicher Hinsicht (Handel und Tourismus) von zentraler Bedeutung. Insbesondere spielt dabei der Umstand eine Rolle, dass der Verkehr sowohl für Gäste als auch für Einheimische sicher und flüssig erfolgen kann. Den Gästen wird die Anfahrt in die Tourismusregionen laufend erleichtert. Dies ist zu begrüssen, wobei als Folge davon die Bewegungsfreiheit der Einwohnerschaft in unseren Tälern zusehends eingeschränkt wird. In vielen Gemeinden des Kantons kommen sich Schiene und Strasse in die Quere und beeinträchtigen den flüssigen Verkehr. Sehr oft führt dieser Umstand zu Staus, Wartezeiten und Ärger, und was besonders schlimm ist, auch zu Unfällen.

Mit der Eröffnung der Vereina-Linie sind auf der Strecke Landquart Klosters unhaltbare Zustände entstanden. Zu erwähnen sind Bahnübergänge in Malans, Seewis, Grüsch, Küblis und Klosters. Aber auch in anderen Kantonsteilen, z.B. in der Surselva (Ilanz), im Domleschg (Rodels), im Puschlav (Le Prese, S. Antonio) oder im Engadin (Samedan, Celerina, La Punt, Cinuos-chel) werden ganze Gemeinden oder Dorfteile immer öfters durch geschlossene Eisenbahnbarrieren zeitweise getrennt, was katastrophale Auswirkungen haben kann (z.B. bei Bränden, Unfällen, medizinischen Notfällen etc.). Diese Behinderungen und die Risiken müssen raschmöglichst eliminiert werden. In Zukunft ist mit einem erheblich grösseren Verkehrs-
aufkommen sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse zu rechnen, was das Problem verschärfen wird. Es muss auch damit gerechnet werden, dass in Bezug auf den Lärmschutz das Mass des Zumutbaren für die an den Verkehrslinien wohnenden Anstösser teilweise überschritten wird.

Die Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen. Es ist nach Ansicht der Postulanten auch nicht deren Aufgabe. Dies ist Sache des Kantons, da der volkswirtschaftliche Nutzen zum grössten Teil einzelnen Regionen bzw. dem Kanton zugute kommt. Das Risiko und die Nachteile haben aber in aller Regel die Bewohner entlang der Transitstrecke zu tragen.
Aufgrund der dargestellten Lage fordern die Postulanten die Regierung auf:

1. eine Übersicht über die Friktionen zwischen Strasse und Schiene im Kanton Graubünden zu erstellen;
2. Möglichkeiten und Mittel aufzuzeigen, welche die Situation nachhaltig verbessern;
3. einen Finanzierungsplan zu erstellen. Neben der Finanzierung soll daraus auch ersichtlich sein, innert welchem Zeitraum das Problem gelöst werden kann;
4. darzulegen, inwieweit sich der Bund an dieser Finanzierung beteiligt, ohne dass damit die Höhe der Strassenbeiträge beeinträchtigt wird;
5. aufzuzeigen, mit welchen Lärmschutzmassnahmen die Anwohner geschützt werden können und wie Lärmschutzmassnahmen finanziert werden können.

Chur, 28. November 2001

Name: Hardegger, Rizzi, Thöny, Augustin, Battaglia, Beck, Brüesch, Campell, Donatsch, Göpfert, Hübscher, Lemm, Luzi, Möhr, Montalta, Parolini, Suenderhauf, Trachsel, Tremp, Vetsch, Zinsli

Session: 28.11.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Grundsätzlich wäre es wünschbar, wenn möglichst viele Niveauübergänge durch Strassenunter- oder -überführungen ersetzt werden könnten. Unter Beachtung der verfügbaren Finanzen sind jedoch Prioritäten zu setzen. Ob die Vereinalinie zu unhaltbaren Zuständen zwischen Landquart und Klosters geführt hat, ist nicht erhärtet. Die Regierung ist aber mit den Interpellanten der Meinung, dass die Rettungsdienste (Polizei, Feuerwehr) in Notfällen Priorität gegenüber dem Bahnbetrieb haben sollen. Dies ist in der Praxis bereits der Fall.

Weit gravierender als bei gesicherten Bahnübergängen stellt sich die Situation bei vielen heute noch ungesicherten ("unbewachten") Bahnübergängen dar. Deshalb schuf der Bund im Jahre 1991 mit der "Verordnung über Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr; Verkehrstrennungsverordnung" (SR 725.121) die Rechtsgrundlage, um aus Mitteln der Mineralölsteuer Beiträge zur Sicherung (au-tomatische Barrieren) oder Aufhebung der Bahnübergänge zu leisten.

Mit dem Sparbeschluss von 1998 hat der Bund die Beiträge an die Sicherung und Aufhebung von Niveauübergängen reduziert. Richtete er 1998 noch 65 Millionen Franken aus, sind im Budget 2001 noch 12 Millionen Franken eingestellt. Im März
2001 sind in den eidgenössischen Räten entsprechende Vorstösse eingereicht worden, welche eine Korrektur bzw. eine Erhöhung der Bundesbeiträge bewirken wollen.

Im Bemühen, das Programm verstärkt fortführen zu können, hat der Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) den Bund im September 2001 dringend aufgefordert, die Mittel des Bundes wieder auf mindestens 50 Millionen Franken jährlich zu erhöhen. Die Regierung erwartet, dass der Bund die Beiträge an die Sanierung von niveaugleichen Bahnübergängen im Interesse aller Verkehrsteilnehmer massiv erhöht.

Der Kanton und die RhB verfügen über die im Postulat gewünschte Übersicht über die gefährlichen Kreuzungen zwischen Strasse und RhB. Insgesamt handelt es sich um rund 450 Bahnübergänge, wovon rund 20 Objekte von der RhB als mässig bis stark gefährlich eingestuft werden. Da die Finanzierung infolge des Sparbeschlusses des Bundes sowie der defizitären kantonalen Strassenrechnung nicht mehr gesichert ist, kann kein Zeitrahmen zur Verwirklichung der Massnahmen aufgezeigt werden. Allerdings ist beabsichtigt, kleinere Massnahmen an gefährlichen Bahnübergängen aus den laufenden Budgets zu finanzieren.

Wie in der Antwort vom 23. Februar 2000 auf die Interpellation von Grossrat Brunner (Protokoll Nr. 258) ausführlich dargelegt, steht die Regierung der Lärmsanierung (auch) des Eisenbahnverkehrs positiv gegenüber. Allerdings merkte sie bereits damals an, dass in Graubünden die Betroffenheit durch Eisenbahnlärm unter dem schweizerischen Schnitt liegt, was auf die bescheideneren Geschwindigkeiten der RhB-Züge auf offener Strecke (30-90 km/h), die relativ geringen Zugszahlen und die Dominanz des Personenverkehrs zurückzuführen ist.

Mit der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen erweist sich das Postulat bereits als vollzogen, womit beantragt wird, das Postulat gemäss Art. 45a Abs. 3 der Geschäftsordnung des Grossen Rates mit der Überweisung als erfüllt abzuschreiben.