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Session: 26.08.2002

Im August 2002 wurden weite Teile Mittel- und Osteuropas durch gewaltige, extrem schadenbringende Hochwasser heimgesucht, wie sie seit Jahrzehnten nie mehr vorgekommen sind. Diese Hochwasser gehören gemäss Umweltforschung neben anderen klimatischen Veränderungen zu den Folgen einer sich erwärmenden Atmosphäre. Der Niederschlag hat im weltweiten Mittel zugenommen, wobei die jahreszeitlichen und regionalen Unterschiede noch ausgeprägter sind als die Veränderungen der Temperatur.
Der Alpenraum dürfte von der erwähnten Klimaerwärmung eher stärker betroffen sein als im globalen Mittel. Neben der reduzierten Schneesicherheit und dem Rückzug von Gletschern und Permafrost (verbunden mit einer erhöhten Gefahr von Murgängen) hat die Intensivierung des globalen Wasserkreislaufes sowie die damit verbundene Häufung von Starkniederschlägen eine deutliche Erhöhung des Risikos von Hochwassern zur Folge, vor welchen die heutigen baulichen Massnahmen oft nicht mehr genügend schützen können.
In Graubünden sind einzelne neue Hochwasserschutzprojekte geplant, gegenwärtig im Bau oder bereits realisiert. Das Projekt Hochwasserschutz Samedan zur Verlegung des Flusses Flaz kann dabei als besonders gelungen bezeichnet werden, weil neben einer erhöhten Sicherheit die ökologisch optimalste Variante mit einer grosszügigen Renaturierung der Flüsse gewählt wurde.

Die Regierung wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Wie wird die Erhöhung der Hochwassergefahr sowie anderer Risiken, ausgelöst durch die erwähnte Klimaveränderung, generell beurteilt?

2. Welche Projekte zur Erhöhung der Hochwassersicherheit sind in Graubünden geplant? Wo besteht besonderes Gefahrenpotential?

3. Besteht ein gesamtkantonales Konzept?

4. Welcher Stellenwert kommt der Forschung in unserem Kanton zu den Auswirkungen der Klimaveränderungen zu? Welche Institute sind daran beteiligt? Wie ist ihr Beitrag einzuschätzen?

5. Flussraumerweiterungen wie zwischen Felsberg und Chur realisiert, vermindern Hochwasserrisiko und sind ökologische Aufwertungen. Wo sind ähnliche Projekte in Graubünden geplant? Wann ist mit deren Realisierung zu rechnen?

6. Welchen Einfluss hat der gegenwärtige Kiesabbau auf das Fliesswassersystem (inkl. Grundwasser) in Graubünden und in den unterliegenden Gebieten?

7. Wie weit sind die Bemühungen zur erhöhten Hochwassersicherheit mit anderen Kantonen/mit dem angrenzenden Ausland koordiniert?

8. Wie kann gewährleistet werden, dass Hochwasserschutzmassnahmen jeweils möglichst optimal mit einer ökologischen Aufwertung (Schaffung von neuen Lebensräumen für Fauna und Flora) verbunden werden?

Chur, 26. August 2002

Name: Jäger, Looser, Schütz, Arquint, Brasser, Bucher, Caviezel (Chur), Frigg, Locher, Meyer, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Schmutz, Trepp, Zindel

Session: 26.08.2002
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

1. Die Möglichkeit einer Erhöhung des Naturgefahren-Risikos durch Klima- und andere Umweltveränderungen stellt in der Tat eine ernsthafte Gefährdung dar. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass bei derartigen Ereignissen im Alpenraum andere Prozesse als im Flachland stattfinden. Hohe, durch Klimaveränderungen und andere Faktoren verursachte Niederschlagsmengen können hier etwa zu Hanginstabilitäten durch lokale Erdrutsche, Murgänge oder murgangartige Abflüsse aus Wildbächen oder Erosionsgräben führen. Die Schadenszenarien müssen primär auf Vergleiche mit Erfahrungswerten vergangener Extremereignisse (z.B. Unwetter vom Juli/August 1987) abgestützt werden. Anderseits werden bereits heute durch bauliche und planerische Massnahmen im Kanton Graubünden laufend Vorhaben mit dem Zweck realisiert, einen ausreichenden Hochwasserschutz zu gewährleisten. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass trotz allen Anstrengungen immer ein nicht abschätzbares Restrisiko verbleibt.

2. Ein Grossprojekt für den Hochwasserschutz am Inn bei Samedan ist in Ausführung. Ein besonderes Gefahrenpotential besteht gegenwärtig nicht. Im Bedarfsfall würden Planungen ohne Verzug in Angriff genommen.

3. Als Folge der Ereignisse vom Juli/August 1987 wurde in der Schweiz eine neue Konzeption für den Hochwasserschutz entwickelt. Die Regierung hat im Dezember 1998 beschlossen, dass im Zuge von Ortsplanungsrevisionen oder nach Schadensereignissen sämtliche rechtskräftigen Gefahrenzonen für alle Arten von Naturgefahren nach den neuesten Erkenntnissen und Berechnungsmethoden überprüft werden müssen. In diesem Sinne wird die Planung für den Hochwasserschutz durch das Tiefbauamt mit dem Konzept Gefahrenkartenerstellung des Amtes für Wald abgestimmt. Damit wird sichergestellt, dass mit vernünftigem Aufwand ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie bei anderen Gefahren erreicht und gewährleistet werden kann.

4. In unserem Kanton findet seit Jahren ein erfolgreiches Zusammenwirken zwischen Praxis und Forschung statt. Daran beteiligt sind das Eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung in den Bereichen Schnee, Lawinen und Permafrost und zusammen mit der Eidg. Forschungsanstalt WSL und der ETH-Versuchsanstalt für Wasserbau auch in den Bereichen Wasser/Murgang, Rutschungen und Sturzereignisse. Ausserdem ist die Academia Engiadina im Bereich Permafrost tätig. Schliesslich beteiligt sich der Kanton zusammen mit dem Kanton Tessin an einem Interreg III-Projekt im Bereich der geohydrologischen Risiken.

5. Flussraumaufweitungen können das Hochwasserrisiko bestenfalls marginal vermindern. Sie weisen aber ein bedeutendes ökologisches Aufwertungspotential auf und sind deshalb im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern. Nebst den bisher ausgeführten Projekten am Rhein, an der Moesa und am Rombach sind weitere Flussaufweitungen am Vorderrhein, am Inn, an der Moesa und an der Landquart geplant, die in den nächsten Jahren zur Ausführung gelangen können.

6. Die Fragen der Auswirkungen von Kiesentnahmen aus Gewässern bildet Gegenstand eines Entwicklungskonzeptes für den gesamten Alpenrhein, dessen Planung im Dezember 2001 durch die Internationale Regierungskonferenz Alpenrhein gestartet wurde. Konkrete Aussagen sind noch nicht möglich.

7. Die Koordination unter den Kantonen und dem angrenzenden Ausland erfolgt durch den Bund. Auch im Rahmen des Entwicklungskonzeptes der Internationalen Regierungskonferenz Alpenrhein werden Fragen des Hochwasserschutzes mit allen Anrainern abgestimmt.
Die Bundesgesetzgebung im Bereich Wasserbau und Gewässerschutz schreibt vor, dass bei Massnahmen für den Hochwasserschutz die Erfordernisse eines ökologischen Gewässerraumes zu berücksichtigen sind. Allfällige Projekte haben sich deshalb daran zu orientieren.

Datum: 22. Oktober 2002