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Session: 18.06.2009
Die Publikation der Studien über potentialarme Räume hat in weiten Teilen unseres Kantons Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Dies weil wichtige Eckpfeiler unserer bisherigen Berggebietspolitik in Frage gestellt werden. Es ist sehr wichtig, dass die Regierung rasch die Eckpunkte ihrer zukünftigen Berggebietspolitik festlegt. Diese dürfen die dezentrale Besiedlung und flächendeckende Bewirtschaftung unseres Kantons nicht in Frage stellen. Dies weil die zukünftige Entwicklung unserer Bergregionen entscheidend davon abhängig ist, ob die Regierung bereit ist, alles zu tun, um die dezentrale Besiedlung und die flächendeckende Bewirtschaftung zu stärken.

Die Regierung wird in diesem Sinne gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass die dezentrale Besiedlung und die flächendeckende Bewirtschaftung unseres Kantons Voraussetzung dafür ist, um unseren Kanton auch in Zukunft als einzigartigen Lebensraum zu profilieren?

2. Teilt die Regierung die Auffassung, dass alles getan werden muss, um auch in Zukunft die heutige flächendeckende Bewirtschaftung unseres Kantons durch die Landwirtschaft sicherzustellen? Ist sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Landwirtschaftspolitik unseres Landes dieses Ziel wie in der Bundesverfassung festgelegt, ohne Einschränkungen garantiert?

3. Teilt die Regierung die Auffassung, dass die Erschliessung der besiedelten Gebiete eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung einer dezentralen Besiedlung in unserem Kanton darstellt? Ist die Regierung bereit, sich für diese Erschliessung unabhängig von Gemeindefusionen auch in Zukunft mindestens im bisherigem Rahmen zu engagieren?

4. Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die peripheren Gebiete unseres Kantons auch in Zukunft in den politischen Gremien wie den Grossen Rat angemessen vertreten sind und damit ihre Anliegen einbringen können?

5. Ist die Regierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Gemeinden finanziell so ausgestaltet werden, dass sie ihre Funktionen auch bei dezentraler Struktur aufrecht erhalten können? Teilt sie die Auffassung, dass Fusionen nur etwas bringen, wenn gleichzeitig Konzepte entwickelt werden, welche die Stärkung der peripheren Gemeinden sicherstellen? Welche konkreten Massnahmen sieht die Regierung hiefür allenfalls vor?

6. Ist die Regierung bereit, dem Grossen Rat raschmöglichst einen Bericht vorzulegen, in welchem ihre Strategie für eine zukunftsgerichtete Berggebietspolitik dargelegt wird?

Poschiavo, 18. Juni 2009

Brandenburger, Nigg, Barandun, Berther (Sedrun), Blumenthal, Bondolfi, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Caduff, Casparis-Nigg, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Conrad, Donatsch, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hardegger, Heinz, Jäger, Keller, Kessler, Kleis- Kümin, Koch, Märchy-Michel (Malans), Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peer, Peyer, Plozza, Portner, Ragettli, Rizzi, Sax, Stoffel, Tenchio, Thöny, Troncana-Sauer, Wettstein, Zanetti, Candinas (Disentis/Mustér), Gunzinger, Locher Benguerel, Zurfluh

Session: 18.06.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die künftige Berggebietspolitik wird im Wesentlichen vom Bund und den Kantonen gestaltet. Mit der Landwirtschaftspolitik und der seit 2008 in Kraft gesetzten neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) sind wesentliche Eckpfeiler definiert. Das kantonale Umsetzungsprogramm zur NRP zeigt im Detail die Strategien hinsichtlich einer zukunftsgerichteter Regionalförderung auf. Der Bündner Bauernverband hat im Jahr 2005 einen eigenen Strategiebericht erarbeitet. Die Regierung befasst sich seit längerem mit der angesprochenen Problematik der Berggebietspolitik und hat im RP 2009-2012 mit verschiedenen Leitlinien und Entwicklungsschwerpunkten entsprechende strategische Stossrichtungen festgelegt. Diese werden durch den Bericht zu den potenzialarmen Räumen nicht verändert.

1. Die Regierung teilt die Auffassung, dass die flächendeckende Bewirtschaftung des Kantons ein wichtiges Ziel bleiben muss. Mit Hilfe der NRP und der Landwirtschaftspolitik wird die Erreichung dieses Zieles unterstützt. Die bisherigen Programme zur Berggebietsförderung werden weitergeführt (Interreg IV C) oder durch die NRP abgelöst (IHG, RegioPlus) und das Regionalmanagement wird reorganisiert.

2. Der Kanton wird sich wie bisher dafür einsetzen, dass durch die Landwirtschaft eine flächendeckende Bewirtschaftung erreicht werden kann. Es muss aber eingeräumt werden, dass schwierig zu bewirtschaftende Gebiete gefährdet sind. Dies kann trotz zielgerichteter Beiträge des Bundes nicht gänzlich verhindert werden. Grösste Beachtung ist deshalb dem Erhalt und der Pflege einer nachhaltigen Kulturlandschaft zu schenken. Mit Meliorationsprojekten wird die notwendige Infrastruktur für eine effizientere Bewirtschaftung des Kulturlandes verbessert. Eine umfassende Erschliessung aller offenen Flächen ist aber nicht mehr opportun.

3. Die Regierung ist der Meinung, dass durch sichere und leistungsfähige Verkehrsträger in allen Regionen die Mobilität im Rahmen der verfügbaren Mittel - und mithin auch die Sicherstellung der dezentralen Besiedlung in unserem Kanton - für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu gewährleisten ist. Die Sicherstellung leistungsfähiger Verkehrsträger ist im Regierungsprogramm 2009-2012 als Entwicklungsschwerpunkt enthalten. Dies aus der Erkenntnis, dass die Mobilität - unabhängig der Gemeindestrukturen - die Grundfunktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen miteinander verknüpft.

4. Die Regierung bekräftigt ihre bisherige Haltung bezüglich Wahlverfahren und Wahlkreise, wonach jeder Kreis im Grossen Rat vertreten sein soll. Dies hat sie sowohl in ihrer Botschaft zur Teilrevision der Kantonsverfassung (Aufgabenentflechtung bei der Justiz; B 2008-2009, S. 455, 513 f.) als auch in ihren Zusatzerläuterungen dargelegt, da die Vertretung peripherer Gebiete im Grossen Rat ein wichtiges Element des Bündner Wahlsystems ist.

5. Die Gemeinden in den landwirtschaftlich geprägten peripheren Regionen werden bereits heute durch den geltenden Finanzausgleich sowie die verschiedenen Sektoralpolitik-Bereiche besonders unterstützt. Sie weisen mehrheitlich überdurchschnittlich hohe geografisch-topografisch bedingte Lasten auf. Durch die Bündner NFA werden mehr Mittel für die finanzielle Grundausstattung und die Abgeltung von geografischtopografischen Sonderlasten eingesetzt. Gemeindezusammenschlüsse führen durch effizientere Strukturen und Autonomiegewinn ebenfalls zu einer Stärkung. Zudem können freigewordene personelle Ressourcen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt werden. Die Regierung sieht bewusst davon ab, Fusionen mit Auflagen hinsichtlich Konzeptentwicklungen zu verbinden.

6. Mit der Festlegung entsprechender Inhalte im Regierungsprogramm 2009-2012 hat die Regierung die strategischen Stossrichtungen als Basis für die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten Berggebietspolitik gelegt. Die Grundlagen, Leitlinien und Entwicklungsschwerpunkte des Regierungsprogramms 2009-2012 sind gemeinsam mit dem Grossen Rat erarbeitet worden. Die grundlegenden Lösungsansätze im Bericht über die potenzialarmen Räume sollen mit zwei Pilotregionen auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. Die Regierung erachtet die Erarbeitung eines weiteren Berichtes für eine umsetzungsorientierte Berggebietspolitik nicht als zielführend.

Datum: 4. September 2009