Die gesetzgebende Behörde des Kantons Graubünden ist der Grosse Rat. Er besteht aus 120 Mitgliedern, die in 39 Kreisen vom Volk im Mehrheitswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die nächsten Kreiswahlen finden im Jahr 2010 statt.
Das Kantonsparlament ist politisch in Fraktionen gegliedert. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern des Rates erforderlich.
In der laufenden Legislaturperiode setzt sich der Rat aus den nachstehenden Fraktionen zusammen:
- Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) 35 Mitglieder
- Freisinnig Demokratische Partei (FDP) 34 Mitglieder
- Bürgerlich Demokratische Partei (BDP) 30 Mitglieder
- Sozialdemokratische Partei (SP) 14 Mitglieder
- Fraktion der Unabhängigen (FdU) 5 Mitglieder
Zwei Ratsmitglieder gehören keiner Fraktion an.

Der Grosse Rat versammelt sich sechsmal jährlich zu einer in der Regel drei Tage dauernden Session. Die Verhandlungen sind öffentlich und können von einer Tribüne aus verfolgt werden.
Die Kantonsverfassung weist dem Grossen Rat unter anderem folgende Aufgaben zu:
- Er übt als gesetzgebende Behörde unter Vorbehalt der Volksrechte die oberste politische Gewalt im Kanton aus und ist die oberste Aufsichtsinstanz.
- Er berät und verabschiedet alle Verfassungsänderungen und Gesetze.
- Er wählt unter anderem seine Organe und Kommissionen, das Präsidium der Regierung sowie die Mitglieder des Kantons- und Verwaltungsgerichts.