Nationales Gebäudeprogramm
Gesuchsteller, welche eine Teil- oder Gesamtsanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) realisieren, profitieren vom nationalen Gebäudeprogramm.
Wegleitung und Gesuchsformulare finden Sie im unten aufgeführten Link.
Beitragsgesuche sind an das Amt für Energie und Verkehr einzureichen.
50 % Bonus bei Gesamtsanierung
Der Kanton Graubünden gewährt einen Bonus von 50 %, bezogen auf die Fördersumme des nationalen Gebäudeprogramms. Voraussetzung ist, dass sämtliche Hauptflächen (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) gleichzeitig saniert werden.
In Kombination mit einer Gesamtsanierung gewährt der Kanton Graubünden auch Förderbeiträge an haustechnische Anlagen (Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Solaranlagen, Komfortlüftungen, Abwärme).
Wegleitung und Gesuchsformulare für die Gebäudehülle finden Sie im unten aufgeführten Link.
Wegleitung und Gesuchsformulare für den Gesamtsanierungsbonus mit oder ohne haustechnische Anlagen finden Sie unter "Dokumente".
Beide Gesuche sind dem Amt für Energie und Verkehr einzureichen.
Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen.
Art. 16 Bündner Energiegesetz lautet:
Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen, bevor eine Beitragsverfügung an ihn ergangen ist, werden keine Beiträge gewährt.