Nationales Gebäudeprogramm
Gesuchsteller, welche eine Teil- oder Gesamtsanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) realisieren, profitieren vom nationalen Gebäudeprogramm.
Wegleitung und Gesuchsformulare finden Sie im unten aufgeführten Link.
Beitragsgesuche sind an das Amt für Energie und Verkehr einzureichen.
100 % Bonus bei Gesamtsanierung
Der Kanton Graubünden gewährt einen Bonus von 100 %, bezogen auf die Fördersumme des nationalen Gebäudeprogramms. Voraussetzung ist, dass sämtliche Hauptflächen (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) gleichzeitig saniert werden.
Wegleitung und Gesuchsformulare für die Gebäudehülle finden Sie im unten aufgeführten Link.
Wegleitung und Gesuchsformulare für den Gesamtsanierungsbonus finden Sie unter "Dokumente".
Beide Gesuche sind dem Amt für Energie und Verkehr einzureichen.
Haustechnische Anlagen
Werden in bestehenden Bauten Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern installiert oder Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz getroffen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen.
Haustechnische Anlagen gelten im Sinne des Gesetzes als bestehend, wenn sie vor mehr als 5 Jahren installiert worden sind. Anlagen in Neubauten sind demzufolge nicht beitragsberechtigt.
Für Holz-, Wärmepumpenheizungen, Wärmeverbünde, Anschlüsse an Fernwärmenetze sowie Komfortlüftungsanlagen können Beiträge unter der Voraussetzung ausgerichtet werden, dass zwei der drei Hauptflächen der Gebäudehülle nachfolgende Anforderungen erfüllen:
| Dach/Estrichboden |
U-Wert |
≤ 0.30 W/m2K |
| Wände gegen Aussen |
U-Wert |
≤ 0.30 W/m2K |
| Fenster |
U-WertGlas |
≤ 1.20 W/m2K |
Die Anforderungen an die Gebäudehülle müssen bereits erfüllt sein oder zusammen mit den geplanten haustechnischen Anlagen realisiert werden.
Bei Wärmeerzeugungsanlagen ist nur das Hauptheizsystem beitragsberechtigt. Die Heizleistung muss mindestens zu 75 Prozent mit erneuerbarer Energie erbracht werden.
Für Solaranlagen und für Wärmepumpen-Boiler kann der Kanton Graubünden Förderbeiträge unabhängig von der energetischen Qualität des betroffenen Gebäudes gewähren.
Wegleitung und Gesuchsformulare für den Gesamtsanierungsbonus mit haustechnischen Anlagen finden Sie unter "Dokumente".
Gesuche sind dem Amt für Energie und Verkehr einzureichen.
Beitragsgesuche sind
rechtzeitig vor Baubeginn den zuständigen Stellen einzureichen.
Art. 28 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) lautet:
Beginnt ein Gesuchsteller mit der Ausführung des Vorhabens oder tätigt er Anschaffungen vor der Beitragszusicherung, so werden ihm keine Beiträge gewährt, es sei denn, dass ihm der vorzeitige Baubeginn bewilligt wurde. Die vorzeitige Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf eine Beitragsgewährung.