Im Zusammenhang mit der Nutzung der einheimischen Wasserkraft hat der Kanton eine Genehmigungs- und Aufsichtsfunktion. Diese umfasst insbesondere die Leitung und Koordination der Konzessionsverfahren, die Gewährleistung der langfristigen, wirtschaftlichen und ökologisch vertretbaren Nutzung der Wasserkraft sowie der vorteilhaften Nutzung der vom Kanton beanspruchbaren Energie. Im Weiteren werden die Gemeinden in Fragen der Wasserkraftnutzung unterstützt.
Dienstleistungen im Bereich der Wasserkraft
- Beratung der Gemeinden sowie Projektanten von Wasserkraftwerken.
- Koordination von Konzessions- und Projektgenehmigungsverfahren.
- Aufsicht über Stauanlagen (sofern nicht unter Bundesaufsicht).
- Bewirtschaftung Wasserwerkkataster zwecks Übersicht über die Wasserkraftnutzung.
- Bearbeitung energiewirtschaftlicher Fragen, u.a. auch im Zusammenhang mit der Grischelectra AG (Gesellschaft, welche die Beteiligungsenergie des Kantons bewirtschaftet).
- Veranlagung der Wasserwerksteuer
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