Obliatorischer Jung- und Neufischerkurs 2009
Gemäss Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 8 und 9 KFV) müssen sich die FischerInnen, die erstmals ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen. Dieser Sachkunde-Nachweis (SaNa) kann im Rahmen eines kantonalen Jung- und Neufischer-kurses sowie bei den vom Bund zertifizierten KursanbieterInnen erworben werden.