Wie werde ich Fischer-/in?   

Der Kanton verleiht die Fischereiberechtigung nach dem Patentsystem. Die öffentlichen Gewässer umfassen rund 200 Seen und 1700 km Fliessgewässer.

Zum Bezug eines Fischereipatentes sind alle Personen berechtigt, die im Bezugsjahr mindestens das 14. Altersjahr erfüllt haben. Das Mitangelrecht ermöglicht Jugendlichen bis 13 Jahre, in Begleitung eines mündigen Patentinhabers (18 Jahre) zu fischen. Jugendpatente werden zum halben Preis an Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren abgegeben.

Nach dem Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 9 KFV) müssen sich Fischerinnen und Fischer, die ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen.
Art. 9 Abs. 2.: Der Sachkundenachweis (SaNa) kann im Rahmen eines kantonalen Jung- und Neufischerkurses sowie bei den vom Bund zertifizierten Kursanbieterinnen und Kursanbietern erworben werden www.anglerausbildung.ch

Ausbildungsunterlagen:
Sachkunde-Information Fischerei
Lehrmittel "Sachkunde Fischerei"

Achtung: Seit dem 1.1.2009 gelten die Regelungen gemäss Sachkundennachweis (SaNa)
Antragsformular
Infos_Anforderung an die Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen

Kontakt

italiano 

Materiale didattico:
Informazioni pratiche sulla pesca
Conoscenze sui pesci

Attenzione: dal 1.1.2009 entrano in vigore le regolamentazioni secondo l’attestato specialistico (SaNa)

modulo di domanda
requisiti per il diritto di pescare pesci e gamberi

corso pesca per giovani e principianti
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