Der Kanton verleiht die Fischereiberechtigung nach dem Patentsystem. Die öffentlichen Gewässer umfassen rund 200 Seen und 1700 km Fliessgewässer.
Zum Bezug eines Fischereipatentes sind alle Personen berechtigt, die im Bezugsjahr mindestens das 14. Altersjahr erfüllt haben. Das Mitangelrecht ermöglicht Jugendlichen bis 13 Jahre, in Begleitung eines mündigen Patentinhabers (18 Jahre) zu fischen. Jugendpatente werden zum halben Preis an Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren abgegeben.
Nach dem Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 9 KFV) müssen sich Fischerinnen und Fischer, die ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen.
Art. 9 Abs. 2.: Der Sachkundenachweis (SaNa) kann im Rahmen eines
kantonalen Jung- und Neufischerkurses sowie bei den vom Bund zertifizierten Kursanbieterinnen und Kursanbietern erworben werden
www.anglerausbildung.ch
Ausbildungsunterlagen:
Sachkunde-Information Fischerei
Lehrmittel "Sachkunde Fischerei"
Achtung: Seit dem 1.1.2009 gelten die Regelungen gemäss Sachkundennachweis (SaNa)
Antragsformular
Infos_Anforderung an die Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen