Wo und wie löse ich ein Fischereipatent?   

Beim Bezug eines Patentes sind vorzuweisen:

gültiger Personalausweis / Wohnsitz-Angabe 
für Fischer mit Wohnsitz in Graubünden:  
Wohnsitzbestätigung
 

Jahres- und Monatspatente: Sachkundenachweis (SaNa) Alle anderen Ausbildungsnachweise werden nicht mehr anerkannt.

Jugendpatente: Massgebend für die Berechtigung zur Abgabe ist der Jahrgang des Bezügers 


Kosten
Siehe unter Fischereipatentpreise.

CardPay
An den offiziellen Patentverkäufen in den Fischereibezirken 3 (Landquart, Landwasser, Albula), 4 (Inn, Maira) und 5 (Inn, Rombach) sowie im Bündner Naturmuseum Chur ist der bargeldlose Kauf der Fischereipatente per CardPay MaestroCard (=EC direkt) und PostCard auch möglich.

Achtung: Kredikarten wie MasterCard oder Visa werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

Ausgabestellen
Siehe nachfolgendes Register der Ausgabestellen je Fischereibezirk.


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