Voraussetzung
Im Kanton Graubünden darf nur jagen, wer die
Eignungsprüfung für Jäger im Kanton Graubünden bestanden hat, d.h. wir anerkennen keine Jagdprüfungen anderer Kantone oder Länder.
Zum Bezug eines Patentes sind vorzuweisen
- ein gültiger Personalausweis
- das Jagdpatentbüchlein
- den Ausweis über die gesetzliche
Haftpflichtversicherung;
- die persönlich unterzeichnete
Bestätigung, dass keine
Verweigerungsgründe vorliegen.
Kosten
Siehe unter
Jagdpatentpreise. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen wird eine Kanzleigebühr von Fr. 20.00 erhoben.
CardPay
An den offiziellen Patentverkäufen ist der bargeldlose Kauf der Jagdpatente per CardPay MaestroCard (=EC direkt) und PostCard auch möglich.
Achtung: Kredikarten wie MasterCard oder Visa werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Ausgabestellen
Siehe nachfolgendes
Register der Ausgabestellen je Jagdbezirk.