Das kalte Winterwetter und der gefallene Schnee halten die Waldbrandgefahr in ganz Graübünden tief.
Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht sorglos weggeworfen werden. Auch im Winter können dürres Laub sowie trockene Gräser und Stauden leicht in Brand geraten, wo der nächtliche Tau und Reif über den Tag abtrocknet oder an geschützten Lagen gänzlich fehlt.
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte und Verhaltensregeln
Waldbrandgefahr in anderen Kantonen
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