Am 1. Juli 2003 ist die neue Parkplatzverordnung des Kantons Graubünden in Kraft getreten. Ab diesem Datum ist nur noch parkberechtigt, wer über eine gültige Parkplatzvignette verfügt. Während den Arbeitszeiten sind die Parkplätze für die Mitarbeitenden des Kantons Graubünden reserviert.
Ab 1. Januar 2004 besteht die Möglichkeit, werktags ausserhalb der Arbeitszeiten sowie für das Wochenende Parkplätze zu mieten.
Zu vermietende Parkplätze in der Stadt Chur
- Parkplatz Loëstrasse/Neubruchstrasse
- Parkplatz Hofgraben
Mietvarianten
- Montag bis Freitag ausserhalb der
Arbeitszeiten ab ca. 17.30 Uhr CHF 30.--/Mt.
- Montag bis Freitag ausserhalb der
Arbeitszeiten ab ca. 17.30 Uhr und
Samstag/Sonntag ganzer Tag CHF 40.--/Mt.