Benutzung   

Rollstuhlgängigkeit

Alle Räume sind barrierefrei und mit einem Personenlift erschlossen. 

Vertrag und Kosten

Die Benützungsgebühr ersehen Sie aus der Preisliste. Die Bezahlung hat nach Rechnungstellung innert 30 Tagen - ohne Abzüge - zu erfolgen. Die Rechnung wird Ihnen nach dem Anlass zugestellt. 

Haftpflicht

Der Veranstalter haftet für Schäden jeder Art an den benützten Räumen, Anlagen und Einrichtungen, soweit solche auf den bewilligten Anlass zurückgeführt werden müssen.

Annullation

Sollte der Anlass aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden können, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies dem Hochbauamt Graubünden spätestens zwei Wochen vor dem Termin mitzuteilen, ansonsten müssen Annullationskosten verrechnet werden.

Parkplätze

Beim Grossratsgebäude stehen keine Parkplatze zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei Parkäuser (City-Parkhaus, Coop-Parkhaus).

 

Kontaktperson

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