Die Aufgaben und Zuständigkeiten und die Fragen der Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Planung, Realisierung und Bewirtschaftung von Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der unselbständigen Anstalten des Kantons sowie die Mitwirkung des Hochbauamtes bei vom Kanton subventionierten Bauten und Anlagen regelt die
Verordnung über die Immobilien des Kantons (imV).
Für Arbeitsvergaben sind das
Submissionsgesetz und die dazugehörende
Verordnung sowie die Erlasse des übergeordneten Rechts massgebend.
Daneben sind zahlreiche eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu beachten. Eine wichtige Rolle spielen auch die Normen und Richtlinien der Fachverbände, insbesondere diejenigen des
SIA, des
CRB sowie des
SNV.