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Die Anschlussgesetzgebung zur Teilrevision der Kantonsverfassung vom 13. Juni 2012 liegt vor. Sie beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen. Materielle Anpassungen als Folge der Gebietsreform finden als gesonderte Vorlagen Eingang in die Botschaft. Die Umsetzung der Gebietsreform in Bezug auf die Bezirke/Bezirksgerichte wird zur Hauptsache im Rahmen einer Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes ausserhalb der Vorlage erfolgen. Dafür besteht ein grösserer zeitlicher Spielraum, da die Bezirksgerichte in der heutigen Zusammensetzung und für den gegenwärtigen Gerichtssprengel bis Ende 2016 zuständig bleiben.

Die Beratung der Anschlussgesetzgebung durch den Grossen Rat ist in der Aprilsession 2014 vorgesehen. Damit haben die Regionsgemeinden bis Ende 2014 Zeit, die Handlungsfähigkeit vorzubereiten, wozu u.a. auch der Erlass von Statuten gehört. 


Die Botschaft können Sie unter folgendem Link herunterladen:

http://www.gr.ch/DE/institutionen/parlament/botschaften/Botschaften_20132014/Botschaft_10_2014_web.pdf