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Das Bündner Stimmvolk hat am 30. November 2014 der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform zugestimmt. Mit der Anschlussgesetzgebung wurde eine Teilrevision der Kantonsverfassung konkretisiert, über welche das Bündner Stimmvolk bereits am 23. September 2012 abgestimmt hatte. Die Regierung hat nun beschlossen, das Gesamtpaket auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

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