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Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) kann im Kanton Graubünden eingeführt werden. In der Oktobersession verabschiedete der Grosse Rat mit 104 zu 0 Stimmen (bei einer Enthaltung) das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz; FHG). Dieses Gesetz gilt für die politischen Gemeinden, soweit nicht abweichende kantonale Bestimmungen gelten oder das Gesetz ausdrücklich kantonale Tatbestände regelt. Die Regierung erlässt dazu eine Verordnung für die Gemeinden, die sie anfangs 2012 vernehmen lässt.

Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Vergleichbarkeit der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rechnungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen. Das vom Grossen Rat genehmigte neue Finanzhaushaltsgesetz lehnt sich stark an das HRM2-Mustergesetz der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone (FDK) an.

Die Einführung von HRM2 bringt in verschiedenen Bereichen der Rechnungslegung neue Elemente. Unter anderem wird der Anhang zur Jahresrechnung um einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel sowie einen Eigenkapitalnachweis erweitert. Im Weiteren wird das Führen einer Geldflussrechnung sowie einer Anlagenbuchhaltung zur Pflicht. Neuerungen ergeben sich auch mit einem mehrstufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenplan, bei der Bewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie bei den Abschreibungen. Die politischen Gemeinden können gute Rechnungsergebnisse weiterhin für ausserordentliche Abschreibungen nutzen. Wichtig sind die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Gemeinderechnungen. Bis 2018 soll die flächendeckende Einführung von HRM2 abgeschlossen sein. Das Amt für Gemeinden wird die Gemeinden bei der Umsetzung fachlich unterstützen.

Für die Regional- und Gemeindeverbände sowie für die Bürgergemeinden gelten die Vorgaben lediglich sinngemäss. Auf das Festlegen von Mindeststandards wird verzichtet. Die Bürgergemeinden sollen aber künftig selbstständig Rechnung ablegen.