Kalkulatorischer Zinssatz für die interne Verzinsung   

 
01.09.2009 
Mit Wirkung ab 1. Januar 2002 empfahl unser Amt einen kalkulatorischen Zinssatz von 3 % anzuwenden. Dieser Zinssatz wird von fast allen Bündner Gemeinden für die interne Verzinsung verwendet.

Aufgrund der veränderten Kapitalmarktlage drängte sich eine Überprüfung dieses Zinssatzes auf. Heute steht den Gemeinden eine grosse Auswahl von Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung. Sie können sich deshalb wesentlich günstiger mit mittel- und langfristigen Krediten eindecken. Gleichzeitig haben sich die Zinssätze für Kapitalanlagen massiv reduziert. Gestützt auf diese Situation und auf Wunsch vieler Gemeinden hat das Amt für Gemeinden eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes für die interne Verzinsung geprüft. Den Gemeinden wird deshalb ab sofort Folgendes empfohlen:

Für die interne Verzinsung soll ein kalkulatorischer Zinssatz von 1.5 % angewendet werden.

Diese Empfehlung gilt sowohl für die Verzinsung der Aktiv- als auch der Passivposten. Der neue Zinssatz soll bereits für den Jahresabschluss 2009 verwendet werden. Für die finanzausgleichsberechtigten Gemeinden ist der empfohlene Zinssatz verbindlich.

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