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Das Volksreferendum und das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 5. Dezember 2013 über den Erlass des Gesetzes über die Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden sind mit 1998 gültigen Unterschriften beziehungsweise mit 19 unterstützenden Gemeinden zustande gekommen. Die Volksabstimmung über die FA-Reform findet am 28. September 2014 statt. 

Beide Referenden wurden am 18. März 2014 eingereicht. Für das Volksreferendum im Zusammenhang mit dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Gesetzen sind mindestens 1500 Unterschriften notwendig. Das Gemeindereferendum muss von mindestens einem Zehntel der Gemeinden im Kanton unterstützt werden (aktuell total 146 Bündner Gemeinden).

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