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Die Gebietsreform im Kanton Graubünden kann nicht wie ursprünglich vorgesehen per 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Unabhängig davon, ob das gegen das Mantelgesetz der Gebietsreform ergriffene Referendum zustande kommt, ist die Zeit nach Ablauf der Referendumsfrist am 6. August 2014 für eine Umsetzung auf 2015 hin zu knapp bemessen, weshalb die Regierung an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2014 für Klarheit gesorgt hat: