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Vernehmlassungsfrist abgelaufen für Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG)

Vom 8. Februar bis 30. April 2012 hatten verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer die Gelegenheit, zum Entwurf der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) Stellung zu nehmen. Davon machten einige Gemeinden, Parteien und Organisationen Gebrauch. Unser Amt wird nun die eingegangenen Vernehmlassungen auswerten und die FHVG auf allfälligen Anpassungsbedarf überprüfen. Das Gesetz und die dazugehörende Verordnung sollen per 1. Dezember 2012 in Kraft treten können. Sie sind die verbindliche gesetzliche Grundlage für die Einführung vom HRM2 bei den Gemeinden.

 

Start mit HRM2-Pilotgemeinden

Das neue Rechnungslegungsmodell (HRM2) stösst bei den Bündner Gemeinden durchwegs auf ein positives Echo. So haben zahlreiche Gemeinden ihr Interesse bekundet, HRM2 als Pilotgemeinde per 2013 einführen zu wollen. Um eine optimale fachliche Beratung der Pilotgemeinden gewährleisten zu können, musste die Anzahl der Pilotgemeinden beschränkt werden. Im Rahmen einer zweckmässigen, verschiedene Facetten berücksichtigenden Auswahl wurden die Gemeinden Arosa, Flims, Luzein, Thusis und Untervaz als Pilotgemeinden bestimmt, welche ihre Rechnungslegung ab 1. Januar 2013 nach HRM2 führen werden.

 Wappen der Pilotgemeinden


Wir wünschen den fünf Gemeinden schon heute einen guten Start und danken für die Bereitschaft, als Pilotgemeinden das Projekt HRM2 in Angriff zu nehmen.