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Das Volksreferendum und das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über den Erlass des Gesetzes über die Gebietsreform im Kanton Graubünden (Mantelgesetz über die Gebietsreform) vom 23. April 2014 sind mit 1874 gültigen Unterschriften bzw. mit 18 unterstützenden Gemeinden zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet am 30. November 2014 statt.

Gegen die weiteren gesetzlichen Bestandteile der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform, d.h. das Notariatsgesetz, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGzSchKG) und das Gesetz über das Lotteriewesen wurde kein Referendum eingereicht. Diese Beschlüsse sind damit in Rechtskraft erwachsen.

Weitere Informationen zur Gebietsreform finden Sie unter nachstehendem Link: