Unsere Dienststelle erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Gemeindeaufsicht und des Finanzausgleichs. Wir beaufsichtigen den Finanzhaushalt und beraten die Gemeinden im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens sowie in allgemeinen Verwaltungsfragen. Wir erfassen, verarbeiten und veröffentlichen dabei auch umfangreiche Finanzdaten. Wir beraten die Gemeinden in Fragen der Strukturreformen und begleiten sie während eines Fusionsprojekts. Während der Umsetzungsphase eines Zusammenschlusses beraten wir die Gemeinden in rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen.
Gemeindeaufsicht und -beratung
Unser Aufsichts-, Revisions- und Beratungsdienst erfasst alle 176 Bündner Gemeinden, ist aber bei den finanzausgleichsberechtigten Gemeinden bedeutend intensiver als bei den anderen Gemeinden. Die wesentlichsten Tätigkeiten und Dienstleistungen sind:
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- Rechtliche Vorprüfung von Gemeindeverfassungen, von Statuten der Bürgergemeinden, der Kreise und der Regional- und der Gemeindeverbände
- Durchsicht der Jahresrechnungen sämtlicher Gemeinden und Korporationen und deren statistische Auswertung
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| Revision von Jahresrechnungen (Ausgleichsgemeinden)
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Beratung der Gemeinden (Gemeindekanzlisten, -kanzlistinnen, Gemeindevorstand, GPK) im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens (Buchhaltung, Jahresrechnung, Voranschlag, Finanzplan) sowie in allgemeinen Verwaltungsfragen und Verwaltungsrechtsfragen
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| Instruktion von Gemeindekanzlisten und -kanzlistinnen; Support im Rechnungswesen
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| Beratung und Begleitung von Gemeinden bei Investitionsvorhaben und Vertragswerken
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| Vermittlerdienste in Finanzierungsfragen (Kreditinstitute, Patenschaften)
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| Erstellen der Gemeindefinanzstatistik und erteilen von Auskünften darüber, verwaltungsintern und nach aussen (Kreditinstitute, Patengemeinden, Hochschulinstitute usw.)
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| Mitwirken bei Ausbildungsveranstaltungen und interne Aufbereitung von Fachwissen im Finanz- und Gemeindewesen
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Fachstelle Gemeindewesen
Finanzausgleich
Unsere Dienststelle hat verschiedene Vollzugsaufgaben im Rahmen des direkten und indirekten Finanzausgleichs:
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| Abklärung der Finanzlage und der Finanzausgleichsberechtigung im Rahmen der Finanzausgleichsgesetzgebung
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| Prüfen der Anspruchsberechtigung für Beiträge an öffentliche Werke und für den Sonderbedarfsausgleich
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| Entgegennahme und Behandlung von Gesuchen um Finanzausgleichsbeiträge an die Kosten öffentlicher Werke
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| Besorgen des Abrechnungswesens für den direkten Finanzausgleich (Steuerkraftausgleich, Beiträge an öffentliche Werke, Sonderbedarfsausgleich)
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| Finanz- und Steuerkraftberechnungen; Einteilung der Gemeinden in Finanzkraftgruppen, Berechnung des Steuerkraftausgleichs
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Fachstelle interkommunaler Finanzausgleich
Gemeindereform
Unsere Dienststelle berät und begleitet die Gemeinden in ihren Vorhaben, die Strukturen den Bedürfnissen anzupassen. Unterstützung leistet das Amt vor einem eigentlichen Fusionsprojekt, während des eingeleiteten Projekts und auch nach erfolgter Abstimmung über einen Zusammenschluss. Analoge Beratung leistet das Amt auch im Rahmen der Strukturreformen aller anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Regionen, Kreise, Bürgergemeinden, Gemeindeverbindungen).
Vor dem Start eines Projekts:
- Informationsanlässe für Behörden
- Beratung über den Verlauf und die Organisation eines Projekts
- Startsitzungen (Kick-off)
Während des Projekts:
- Mitwirkung in den Arbeitsgruppen
- Beratung in fusionsrelevanten Fachfragen (z.B. Finanzen, Bürgergemeinde, Landwirtschaft, Schule, Forstwesen, Namensgebung usw.)
- Vermittlung der Kontakte zu anderen kantonalen Fachstellen
- Zusammenarbeit mit den externen Beratern
- Mithilfe bei der Erstellung und rechtliche Vorprüfung des Fusionsvertrags
- Klärung der kantonalen Leistungen im Falle des Zusammenschlusses
- Mitwirkung der Kommunikations- und Informationsstrategie
- Klärung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten
Nach erfolgter Abstimmung in den Gemeinden:
- Mithilfe bei Umsetzungsarbeiten (Konsolidierung der Haushalte, evtl. Revisionstätigkeit, Organisation Kanzlei usw.)
- Vorprüfung neue Verfassung
- Evtl. Mithilfe und Beratung neuer Rechtserlasse
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