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In Kürze

Unsere Dienststelle erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Gemeindeaufsicht, der Gemeindereform und des Finanzausgleichs. Wir beaufsichtigen den Finanzhaushalt der Gemeinden und beraten sie in grundsätzlichen Fragen der Haushaltsführung sowie in allgemeinen Verwaltungsfragen. Wir erfassen, verarbeiten und veröffentlichen dabei auch umfangreiche Finanzdaten. Wir beraten die Gemeinden in Fragen der Strukturreformen und begleiten sie während eines Fusionsprojekts. Während der Umsetzungsphase eines Zusammenschlusses beraten wir die Gemeinden in rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen.

Gemeindeaufsicht und -beratung

Unser Aufsichts-, Revisions- und Beratungsdienst erfasst alle 101 politischen Gemeinden, 63 Bürgergemeinden und 11 Regionen (Stand: 2024). Die wesentlichsten Tätigkeiten und Dienstleistungen sind:

  • Rechtliche Vorprüfung von Gemeindeverfassungen, von Statuten der Bürgergemeinden und der Regionen
  • Durchsicht der Jahresrechnungen sämtlicher Gemeinden und Bürgergemeinden und deren statistische Auswertung
  • Revision von Jahresrechnungen
  • Beratung der Gemeinden (Gemeindekanzlisten, -kanzlistinnen, Gemeindevorstand, GPK) im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens (Buchhaltung, Jahresrechnung, Budget, Finanzplan) sowie in grundsätzlichen Verwaltungsfragen und Verwaltungsrechtsfragen
  • Instruktion von Gemeindekanzlisten und -kanzlistinnen; Support im Rechnungswesen und Empfehlungen zur Rechnungslegung
  • Beratung und Begleitung von Gemeinden bei Investitionsvorhaben
  • Vermittlerdienste in Finanzierungsfragen (Kreditinstitute, Patenschaften)
  • Erstellen der Gemeindefinanzstatistik und erteilen von Auskünften darüber, verwaltungsintern und nach aussen (Kreditinstitute, Patengemeinden, Universitäten, Hochschulinstitute usw.)
  • Mitwirken bei Ausbildungsveranstaltungen und interne Aufbereitung von Fachwissen im Finanz- und Gemeindewesen
  • Fachstelle Gemeindewesen
   

Gemeindereform

Unsere Dienststelle berät und begleitet die Gemeinden in ihren Vorhaben, die Strukturen den Bedürfnissen anzupassen. Unterstützung leistet das Amt vor einem eigentlichen Fusionsprojekt, während des eingeleiteten Projekts und auch nach erfolgter Abstimmung über einen Zusammenschluss. Analoge Beratung leistet das Amt auch im Rahmen der Strukturreformen aller anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Regionen, Kreise, Bürgergemeinden, Gemeindeverbindungen).

Vor dem Start eines Projekts:

  • Informationsanlässe für Behörden
  • Beratung über den Verlauf und die Organisation eines Projekts
  • Startsitzungen (Kick-off)

Während des Projekts:

  • Mitwirkung in den Arbeitsgruppen
  • Beratung in fusionsrelevanten Fachfragen (z.B. Finanzen, Bürgergemeinde, Landwirtschaft, Schule, Forstwesen, Namensgebung usw.)
  • Vermittlung der Kontakte zu anderen kantonalen Fachstellen
  • Zusammenarbeit mit den externen Beratern
  • Mithilfe bei der Erstellung und rechtliche Vorprüfung des Fusionsvertrags
  • Klärung der kantonalen Leistungen im Falle des Zusammenschlusses
  • Mitwirkung der Kommunikations- und Informationsstrategie
  • Klärung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten

Nach erfolgter Abstimmung in den Gemeinden:

  • Mithilfe bei Umsetzungsarbeiten (Konsolidierung der Haushalte, evtl. Revisionstätigkeit, Organisation Kanzlei usw.)
  • Vorprüfung neue Verfassung
  • Evtl. Mithilfe und Beratung neuer Rechtserlasse

Finanzausgleich

Unsere Dienststelle hat verschiedene Vollzugsaufgaben im Rahmen des Finanzausgleichs:

  • Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für das Departement und die Regierung (Berechnung Ressourcenpotenzial, Ressourcenindex, Finanzierungs- und Ausstattungsbeiträge für den RA, Beiträge GLA und ILA); Koordination der Arbeiten mit jenen Dienststellen, welche Daten für den Finanzausgleich verwalten
  • Berechnungen und Auszahlungen der Beiträge; ausgenommen Beiträge des Gebirgs- und Schullastenausgleichs aufgrund der Masszahl Schülerquote sowie Beiträge des Lastenausgleichs Soziales; Rechnungsstellung der Finanzierungsbeiträge für den Ressourcenausgleich der ressourcenstarken Gemeinden
  • Prüfung Wirksamkeit des Finanzausgleichs und Erstellen eines periodischen Wirksamkeitsberichts; Beauftragung der Gemeinden mit der Zustellung der benötigten Gemeindedaten und deren Orientierung in geeigneter Form über die Funktionsweise und Wirkungen des Finanzausgleichs
  • Fachstelle interkommunaler Finanzausgleich