Es sind alle Änderungen oder Erneuerungen seit der letzten Schätzung anzugeben. Wertmässig fällt nicht nur der Ersatz von Küchen und Bädern ins Gewicht. Auch die Erneuerung von Boden- oder Wandbelägen kann Einfluss auf die Altersentwertung haben. Es sind sowohl wertvermehrende als auch werterhaltende Investitionen aufzuführen.
Stockwerkeigentümer können sich beim Ausfüllen des Formulars auf ihre Stockwerkeinheit beschränken. Massnahmen, welche die gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft betreffen, wie beispielsweise Dach- oder Fassadensanierung, werden direkt bei der zuständigen Liegenschaftsverwaltung abgeklärt.