Das Amt für Schätzungswesen (ASW) ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen der Schätzungsaufgaben. Die regionalen Schätzungskommissionen ermitteln marktgerechte Werte von überbauten und nichtüberbauten Grundstücken (Liegenschaften). Dabei werden Neu-, Zeit-, Miet-, Ertrags- und Verkehrswert bewertet. Im Weiteren legen sie den Ertragswert, für die Errechnung der Belastungsgrenze im Sinne des Bundesrechtes bei landwirtschaftlichen Grundstücken fest. Zudem erstellt das ASW Schätzungsgutachten für die öffentliche Hand. Das ASW verfügt über eine Abteilung für besondere Schätzungsobjekte z. B. für Kraftwerk- und Transportanlagen.
Die Durchführung der Schätzungsrevision in den Gemeinden erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, Transport- und Wasserkraftanlagen sind alle fünf Jahre zu revidieren. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die amtlichen Grundstückswerte den örtlichen Marktverhältnissen entsprechen. Eigentümer und Eigentümerinnen, bei Stockwerkeigentum die Verwaltung, die Gebäudeversicherung Graubünden sowie die kantonalen Steuerbehörden können jederzeit gegen die entsprechende Gebühr eine Neueinschätzung von Grundstücken beantragen.
Der Schätzungspflicht unterstellt sind Neubauten, An-, Um- und Erneuerungsbauten sowie Umnutzungen (Art. 5 Abs. 1 Gesetz über die amtlichen Schätzungen).