Am 1. Januar 2008 haben Bund und Kantone die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung -
die NFA Bund-Kantone - eingeführt. Diese umfassende Föderalismusreform hat das Schweizervolk in der Verfassungsabstimmung vom 28. November 2004 mit einem Ja-Anteil von 64.4% angenommen. Das Bündner Volk hat diese Vorlage mit 68.8% Ja-Stimmen noch deutlicher unterstützt. Die NFA Bund-Kantone bringt wesentliche
Vorteile. Das heisst insbesondere:
- mehr Effizienz in der Aufgabenerfüllung
- bürgernähere Entscheide
- geringeres Gefälle zwischen den Kantonen
- gezielte Abgeltung von unbeeinflussbaren Sonderlasten der Kantone
Die NFA Bund-Kantone belässt jedoch den Finanzausgleich und die Aufgabenteilung innerhalb des Kantons Graubünden unverändert. Daher besteht für unseren Kanton grosser und dringender Handlungsbedarf. Wir müssen unseren - inzwischen sehr komplizierten - Finanzausgleich sowie das dichte Finanzgeflecht zwischen Kanton und Gemeinden grundlegend neu gestalten. Die Notwendigkeit für diese innerkantonale Reform hat sich bereits bei der Erarbeitung der nationalen NFA gezeigt. Eine gründliche Anpassung des bestehenden innerkantonalen Finanzausgleichs sowie der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden wurde im Rahmen der Bundesvorlage sodann auch in Aussicht gestellt. Unsere Bündner Finanzstrukturen sind überholt und passen nicht mehr in die schweizerische Landschaft. Für die innerkantonale Reform wurde bewusst ein separates Projekt - die Bündner NFA - geschnürt. Die Bündner NFA orientiert sich dabei sehr stark an der nationalen Vorlage. Nur so kommen die Vorteile des erneuerten schweizerischen Föderalismus auch in unserem Kanton voll zum Tragen.