Der Finanzausgleich innerhalb des Kantons Graubünden bzw. zwischen den 203 Bündner Gemeinden (interkommunaler Finanzausgleich) erfolgt über zwei verschiedene Instrumente:
- den direkten Finanzausgleich
- den indirekten Finanzausgleich
Das Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich (BR 720.350) bezweckt eine Milderung der Unterschiede bezüglich finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinden.
Der direkte Finanzausgleich ist das Hauptinstrument für die gezielte Unterstützung der besonders finanzschwachen Gemeinden. Diese erhalten Ausgleichsbeiträge aus einem Fonds, welcher durch Überschüse aus der Zuschlagsteuer der juristischen Personen sowie durch Kantons- und Gemeindebeiträge gespiesen wird. Die Beiträge an die ausgleichsberechtigten Gemeinden von jährlich rund Fr. 25 Mio. teilen sich in die folgenden Kategorien auf:
- frei verfügbarer Steuerkraftausgleich
- Beiträge an öffentliche Werke
- Sonderbedarfsausgleich für ausgewählte Gemeinden.
Der indirekte Finanzausgleich erfolgt über die Beitragsleistungen des Kantons an die Gemeinden. Ein interkommunaler Ausgleich findet mit der Abstufung dieser Kantonsbeiträge nach der Finanzkraft der Gemeinden statt. Das grösste Volumen umfassen die Beiträge für die Besoldungen der Volksschullehrkräfte und der Kindergärtnerinnen.
Weitere Informationen
Amt für Gemeinden Graubünden , Tel. 081 / 257 23 91