Finanzausgleich Bund - Kantone   

Im November 2004 haben Volk und Stände die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit einer Mehrheit von 64 Prozent Ja-Stimmen angenommen (Verfassungsgrundlagen und Finanz- und Lastenausgleichsgesetz). In der Oktober-Session 2006 haben die Eidg. Räte die Anschlussgesetzgebung (verschiedene Spezialgesetze) des Bundes erlassen. Der Kanton Graubünden hat - wie alle anderen Kantone - seine Gesetzgebung NFA-konform angepasst. Die NFA wurde im Jahr 2008 beim Bund und den Kantonen eingeführt.

Mit der NFA wurden die Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen soweit möglich und sinnvoll entflochten und der Finanzausgleich einfach, transparent, wirksam und steuerbar ausgestaltet. Damit werden der Bund und die Kantone gestärkt. Es werden neue Handlungsspielräume geschaffen und das Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen verkleinert.

Fünf innovative Instrumente

Die NFA basiert auf 5 Säulen: 

  • Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen
  • Engere Zusammenarbeit unter den Kantonen mit Lastenausgleich
  • Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen
  • Neuer Ressourcenausgleich zwischen Bund und finanzstarken Kantonen einerseits und finanzschwachen Kantonen andererseits
  • Abgeltungen für Sonderlasten von Zentrums- und Bergkantonen durch den Bund

Die Abhängigkeit unseres Kantons vom Bund ist überaus gross; dies nicht nur in Aufgaben mit primärer Zuständigkeit des Bundes, wie beim Militär, der Landwirtschaft und den Nationalstrassen, sondern auch in sehr bedeutenden kantonalen Aufgabenbereichen wie Wald, Hauptstrassen, Abfall- und Abwasseranlagen, Altershilfe, Zivilschutz, Sonderschulung. Insgesamt erhält Graubünden jährlich rund 1 Milliarde Franken vom Bund. Dies entspricht rund 50 % unserer Gesamteinnahmen.

Weitere Informationen
Urs Brasser, Tel. 081 / 257 32 12, Mail: urs.brasser@dfg.gr.ch

Kontakt

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