Am 26. Oktober 2010 verabschiedete die Regierung den Bericht und die Botschaft über die Gemeinde- und Gebietsreform zu Handen des Grossen Rates.
Vorberatung in der Kommission für Staatspolitik und Strategie
Beratung im Parlament
Anhand von 24 strategischen Fragen zur Gemeinde- und Gebietsreform konnte der Grosse Rat in der Februarsession 2011 grundlegende Weichenstellungen vornehmen. Der Grosse Rat folgte – auch in umstrittenen Punkten – den Vorstellungen der Regierung. So vertrat das Parlament einstimmig die Haltung, dass der Kanton heute überstrukturiert und der Handlungsbedarf für Reformen entsprechend ausgewiesen sei. Die nötigen Strukturreformen sollen über zwei Ebenen umgesetzt werden: mittels einer Gemeindereform und einer Gebietsreform. Zwischen diesen beiden Ebenen ist klar zu unterscheiden. Die Gemeindereform betrifft die Gemeinden, deren Zusammenarbeitsformen sowie die Bürgergemeinden. Die Gebietsreform betrifft die mittlere Ebene der heutigen Kreise, Bezirke und Regionalverbände. Für beide Ebenen ist ein etappiertes Vorgehen geplant.
Gemeindereform: Teilprojekt Bürgergemeinden
Vernehmlassung
Gebietsreform: Teilrevision Kantonsverfassung (KV)
Vernehmlassung
Botschaft