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Die Finanzkontrolle als unabhängiges Fachorgan der Finanzaufsicht unterstützt den Grossen Rat bzw. seine Geschäftsprüfungskommission bei seiner verfassungsmässigen Finanzaufsicht über die kantonale Verwaltung und die kantonalen Gerichte sowie die Regierung bzw. das Departement für Finanzen und Gemeinden bei ihrer Finanzaufsicht über die kantonale Verwaltung.

Die Finanzkontrolle schafft Sicherheit durch unabhängiges Prüfen der Ordnungsmässigkeit und der Rechtmässigkeit. Mehrwerte generiert sie durch transparentes Beurteilen der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirksamkeit der Haushaltsführung.

Artikel 1 des Gesetzes über die Finanzaufsicht (GFA) legt die Stellung und Organisation der Finanzkontrolle fest: "Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbständig. (…) Administrativ ist die Finanzkontrolle dem Departement für Finanzen und Gemeinden zugeordnet."