Die Mitarbeitenden des Kantons und seiner selbstständigen Anstalten sind obligatorisch bei der Kasse versichert. Sie bilden rund die Hälfte des Versichertenbestandes. Die zweite Hälfte verteilt sich auf Mitarbeitende der Graubündner Kantonalbank, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auf Mitarbeitende privatrechtlicher Institutionen, die vorwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen.
Beiträge und Leistungen – ein kurzer Überblick
Personen zwischen 18-24 Jahren sind gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Ab dem 25. Altersjahr beginnt zusätzlich das Alterssparen.
Beiträge und Leistungen 2011
Sparguthaben: 0-Verzinsung im 2010
ordentliche Verzinsung gemäss BVG im 2011
Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Graubünden (KPG) beschloss am 9. Dezember 2010, die Sparguthaben der aktiven versicherten Personen für das Jahr 2010 nicht zu verzinsen.
Gleichzeitig legte die Kommission fest, dass allen Sparguthaben im Jahr 2011 wieder 2% (BVG-Zinssatz) gutgeschrieben werden.
Vorsorgelücke! Was kann ich tun?
Die Altersleistungen der KPG sollen bei einer Pensionierung nach dem erfüllten 65. Altersjahr im Modellfall rund 60 % des versicherten Lohnes abdecken. Das ist jedoch nur möglich, wenn keine Vorsorgelücke besteht, das heisst, wenn im Verhältnis zum aktuellen Lohn genügend Sparguthaben angespart wurde. Besteht eine Vorsorgelücke, kann diese durch freiwillige Einlagen ganz oder teilweise geschlossen werden.
Freiwillige Einlagen - Erklärung
Lebenspartnerrente
Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach Art. 14 des Pensionskassengesetzes. Sie ist an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen gebunden und beträgt 75 % der Ehegattenrente. Die versicherte Person hat der Kasse vor Eintritt eines versicherten Ereignisses die anspruchsberechtigte Person schriftlich mitzuteilen.
Anmeldung Lebenspartnerschaft
Altersrente – Antragsformular
Der Anspruch auf Altersleistungen entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem erfüllten 60. Altersjahr aufgelöst wird. Die Altersrente beginnt am ersten Tag des darauffolgenden Monats.
Anmeldung Altersrente
Kapitalabfindung - Antragsformular
Die Altersleistung kann bis zu 100 Prozent in Kapitalform bezogen werden. Die Altersrente und die mitversicherten Leistungen werden entsprechend gekürzt. Die gewünschte Kapitalquote oder ein Widerruf sind mindestens ein Jahr vor dem Altersrücktritt zu beantragen. Gesuche Verheirateter erfordern die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
Anmeldung Kapitalbezug
Arbeitsverhältnis aufgelöst – wie weiter?
Wer die Kasse verlässt, bevor ein Vorsorgefall eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. Die Austrittsleistung entspricht dem Sparguthaben.
Arbeitsverhältnis aufgelöst