Die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge geht davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum eine adäquate Form der Altersvorsorge darstellen kann.
Versicherte können Teile ihres Vorsorgeguthabens zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen.
Zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
Vorbezug:
Ein Betrag wird aus der Pensionskasse entnommen und als Eigenkapital eingesetzt. Konsequenz des Kapitalbezugs ist eine Reduktion der Altersleistung.
Verpfändung:
Mit der Möglichkeit zur Verpfändung des Vorsorgeguthabens soll den Versicherten der Bezug von Hypothekarkrediten erleichtert werden. An der Höhe der Altersleistungen ändert sich mit der Verpfändung nichts.
Die
Info-Broschüre zur Wohneigentumsförderung orientiert Sie über weitere Details.
Falls Sie im Besitz aller Informationen sind, können Sie mit dem
Antragsformular (bitte verlangte Unterlagen beilegen) zum Bezug von Geldern im Sinne der Wohneigentumsförderung beantragen.