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Der Kanton soll als attraktiver und moderner Arbeitgeber stärker positioniert werden. Damit die benötigten Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen verbessert werden. Die Massnahmen sollen die Leistungserbringung des Kantons zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft sichern. Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Personalgesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft. Unsere Mitarbeitenden profitieren seither von zusätzlichen Benefits. Dies sind unter anderem:

  • Zusätzliche Ferientage
  • Finanzielle Unterstützung für Drittbetreuung von Kindern
  • Förderung von Teilzeitarbeit
  • etc.

Regierungsmitteilung vom 15. Dezember 2022

Medienmitteilung vom 16. Juni 2022

Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 03. Mai 2022

Regierungsprogramm 2021-2024 - Entwicklungsschwerpunkt 1.2 Attraktiver Arbeitgeber

Teilrevision des Personalgesetzes
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