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Fragen
Wie wird der Steuerwert meiner Ferienwohnung errechnet und wie hoch ist der Steuer- und der Eigenmietwert?
Ich habe letzte Saison 3 Monate in der Schweiz gearbeitet und wurde quellenbesteuert. Muss ich noch eine Steuererklärung ausfüllen?
Antworten
Der Steuerwert wird wie folgt berechnet: (2 x Ertragswert + 1 x Verkehrswert) : 3. Die Beträge für Ertrags- und Verkehrswert sowie für den Eigenmietwert sind Bestandteil der amtlichen Schätzung der Wohnung . Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen nicht bzw. nicht mehr im Besitz der amtlichen Schätzung sein, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Wohnung befindet.
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Die Schweiz kennt keinen Lohnsteuerausgleich. Mit dem Arbeitgeber-Abzug der Quellensteuer ist die Steuerpflicht in der Schweiz erledigt und es muss in der Regel keine Steuererklärung ausgefüllt werden. Ausnahme: wenn die Bruttoeinkünfte pro Person
in einem Kalenderjahr mehr als Fr. 120'000.– betragen
, kann eine ordentliche Veranlagung beantragt werden. In diesem Fall wird das steuerbare Einkommen und Vermögen auf Grund der eingereichten Steuererklärung berechnet. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde, in welcher Sie für den betreffenden Zeitraum angemeldet waren.
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Kontakt
Abteilung Kommissariat
Unselbständig Erwerbende, Schüler, Studenten und Erwerbslose
Tel. +41 81 257 34 61
Fax +41 81 257 21 55
kommissariat@stv.gr.ch
Abteilung Kommissariat
Selbständig Erwerbende
Tel. +41 81 257 34 53
Fax +41 81 257 21 55
kommissariat@stv.gr.ch
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