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Abrechnungstermine


a) Für Saisonbetriebe:

  • bis am 15. Mai für die Wintersaison
  • bis am 15. November für die Sommersaison

b) Für übrige Betriebe:

  • bis am 31. Juli für die erste Jahreshälfte (01.01. - 30.06.)
  • bis am 31. Januar für die zweite Jahreshälfte (01.07. - 31.12.)

Auskünfte


Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder via E-Mail an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.