Verzinsung Direkte Bundessteuer 

Verzugszins - Art. 164 DBG


Für Beträge, die nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ein Verzugszins erhoben.


Rückerstattungszins - Art. 162 DBG


Auf zu viel bezahlten Beträgen, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, wird ein Rückerstattungszins gewährt.


Vergütungszins - Art. 163 DBG


Auf Beträge, die vor der Fälligkeit oder freiwillig bezahlt wurden, wird dann ein Vergütungszins gewährt, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Zahlungseingang zurückgezahlt werden. Kein Anspruch auf Vergütungszins besteht für die Bezahlung von Rechnungen für den Zeitraum von 30 Tagen zwischen der Fälligkeit und dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin.


Jahr Verzugszins Rückerstattungszins Vergütungszins
2012 3.0% 3.0% 1.0%
2011 3.5% 3.5% 1.0%
2010 3.5% 3.5% 1.0%
2009 4.0% 4.0% 1.5%
2008 4.0% 4.0% 1.5%
2007 3.5% 3.5% 1.0%
2006 3.5% 3.5% 1.0%
2005 3.5% 3.5% 1.0%
2004 3.5% 3.5% 1.0%
2003 4.0% 4.0% 1.5%
2002 4.0% 4.0% 1.5%
2001 4.5% 4.5% 2.0%
2000 4.0% 4.0% 1.5%

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