Verzinsung Kantonssteuer 

Verzugszins - Art. 153 StG


Für Beträge, die nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ein Verzugszins erhoben.


Vergütungszins - Art. 152 StG


Auf zu viel bezahlten Beträgen, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, wird ein Vergütungszins gewährt.


Jahr Verzugszins Vergütungszins 
2012 4.0% 1.0%
2011 4.0%  1.0%
2010 4.0% 1.0%
2009 4.0% 1.5%
2008 5.0% 2.0%
2007 4.5% 1.5%
2006 4.5% 1.0%
2005 4.5% 1.0%
2004 4.5% 1.0%
2003 5.0% 1.5%
2002 5.0% 2.0%
2001 5.5% 2.5%
2000 5.0% 2.0%

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