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Als Folge eines Entscheides des Verwaltungsgerichts müssen die Nachlasssteuern auf altrecht-lichen Erbvorbezügen zurückbezahlt werden. Betroffen sind nur Erbvorbezüge, die vor 2001 ausgerichtet wurden, wenn der Zuwendende am 1.1.2008 noch lebte. Die entsprechende ge-setzliche Grundlage ist von der Regierung mit Beschluss vom 1. März rückwirkend auf den 1.1.2011 in Kraft gesetzt worden.

Die Steuerverwaltung hat die entsprechenden Arbeiten aufgenommen und rechnet damit, dass bis im kommenden Herbst alle Revisionsverfahren erledigt und die Rückzahlungen erfolgt sind. Die betroffenen Pflichtigen müssen keinen Antrag stellen; die Revision erfolgt von Amtes wegen.

Für weitere Informationen siehe Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes vom 29.6.10, S. 358:

PDFBotschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes