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Nachdem die Referendumsfrist am 26.1.2011 unbenutzt abgelaufen ist, hat die Regierung die Teilrevision vom 19.10.2010 rückwirkend auf den 1.1.2011 in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen, welche die Erhebung der Quellensteuer betreffen. Diese wird die Regierung planmässig frühestens auf den 1.1.2013 in Kraft setzen.

Gleichzeitig hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen per 1.1.2011 revidiert.

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