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Der Bundesrat hat beschlossen, das Freizügigkeitsabkommen mit Kroatien auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Allerdings ist die Zulassung von kroatischen Staatsangehörigen während einer Übergangsfrist noch kontingentiert und unterliegt einer arbeitsmarktlichen Kontrolle. Für nähere Informationen verweisen wir auf das Rundschreiben des SEM.

 

Rundschreiben - Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien