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Am 4. September 2013 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Visaerleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Verwandten in der Schweiz erlassen. Ziel dieser Massnahme war es, kriegsbetroffenen Familienangehörigen rasch und unbürokratisch einen vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Es kann davon ausgegangen werden, dass mittlerweile die meisten der für einen Visumsantrag berechtigten Familienangehörigen, die in einer unmittelbaren Notlage waren, von den Erleichterungen Gebrauch machen konnten. Die entsprechende Weisung wurde am Freitag vom EJPD wieder aufgehoben.

Medienmitteilung 29.11.2013