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Bern-Wabern, 16.12.2014 - Verschiedene Behördenvertreter, Ärzte sowie Mitglieder der
Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter haben sich in den letzten Monaten
mehrere Male getroffen, um medizinische Fragestellungen im Bereich der Rückführungen
von abgewiesenen Asylsuchenden und Ausländern zu diskutieren. Das Bundesamt für
Migration (BFM) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -
direktoren (KKJPD) legen heute den Bericht über diesen Dialog vor. Zur Verbesserung des
medizinischen Datenflusses zwischen den verschiedenen Akteuren soll neu mit einer Liste
gearbeitet werden, auf der jene Krankheiten aufgeführt sind, die gegen eine Rückführung
sprechen.
Im Frühjahr 2013 haben Bundesrätin Simonetta Sommaruga und die Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren entschieden, dass Bund und
Kantone unter Einbezug der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) mit
der Ärzteschaft in einen Dialog zu den medizinischen Fragen im Bereich der Rückführungen
eintreten. Ziel des Dialogs war der verbesserte Austausch von medizinischen Informationen,
um allfällig bestehende medizinische Probleme frühzeitig zu erkennen.

Zwischen Oktober 2013 und September 2014 fanden insgesamt vier Treffen statt. Die
Akteure tauschten sich vor allem darüber aus, mit welchen Mitteln der medizinische
Informationsaustausch optimiert werden kann. Im heutigen System beurteilt der
behandelnde Arzt (bei Personen in Haft ist dies beispielsweise der Gefängnisarzt), ob die
rückzuführende Person transportfähig ist. Je nach Art der Rückführung und je nach
Gesundheitszustand der Person, die zurückgeführt werden muss, begleitet ein Arzt im
Auftrag des BFM die betreffende Rückführung.

Wichtig für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
Die am Dialog vertretenen Ärzteorganisationen betonten ihr Anliegen, die Rolle zwischen
dem behandelnden und dem während der Rückführung anwesenden Arzt strikt zu
trennen. Diese Rollentrennung ist ihrer Ansicht nach wichtig, um das Vertrauensverhältnis
zwischen Patient und behandelndem Arzt aufrecht zu erhalten. Zudem – so zeigte der
Dialog – kann sie helfen, den medizinischen Datenfluss zu verbessern. Allerdings bedingt
das einen Systemwechsel: Neu soll der behandelnde Arzt beurteilen, ob Krankheitsbilder
(so genannte Kontraindikationen) vorliegen, die einer Rückführung entgegenstehen.

Begleitarzt entscheidet, ob eine Person reisefähig ist
Über diese Krankheitsbilder wurde eine Kontraindikationsliste erstellt. Damit die
Informationen anschliessend dem begleitenden Arzt weitergleitet werden können, ersucht
der behandelnde Arzt den Patienten um Entbindung vom Berufsgeheimnis. Verweigert der
Patient die Entbindung und liegen Kontraindikationen vor, stellt der behandelnde Arzt bei
der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch um Entbindung vom Berufsgeheimnis.
Gestützt auf die erhaltenen Unterlagen sowie auf die medizinische Beurteilung am
Abflugtag, entscheidet der begleitende Arzt schliesslich, ob die Person reisefähig ist. Die
Umsetzung des Systemwechsels ist per Anfang 2015 geplant.

Zusätzlich zur Einführung der Kontraindikationsliste sollen die Prozesse im Bereich des
medizinischen Informationsaustauschs und der Zwangsmassahmen bis zur Zuführung an
den Abgangsflughafen vereinheitlicht werden. Die KKJPD hat hierzu entsprechende
Arbeitsgruppen eingesetzt.

Herausgeber:
Bundesamt für Migration