Navigation

Inhaltsbereich

Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat vorläufig keine Einschränkungen zur Folge 

Die am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk angenommene Masseneinwanderungsinitiative verpflichtet den Bund, innert drei Jahren das Freizügigkeitsabkommen verfassungskonform neu auszuhandeln. Die neuen Verfassungsbestimmungen sind nicht direkt anwendbar und das Freizügigkeitsabkommen ist derzeit weiterhin anwendbar. In naher Zukunft ergeben sich somit im Bereich der Zulassung aus der EU keine Änderungen. Wie zukünftig die Regelungen und die Abläufe sein werden, ist noch nicht bekannt.