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Der Provisorische Pass ist max. 12 Monate gültig und kann beim Erfassungszentrum Chur beantragt werden.

Provisorische Pässe sind der ausstellenden Behörde nach der Einreise in die Schweiz zurückzugeben. VAwG Art. 26

Beantragt werden kann der prov. Pass direkt beim Erfassungszentrum Chur. Er wird nach Beendigung der Reise am Flughafen eingezogen oder muss dem Ausweiszentrum retourniert werden.

Ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann ein provisorischer Pass bei den Notpassstellen an den Flughäfen

  • Zürich-Kloten
  • Basel-Mulhouse
  • Genf
  • Lugano-Agno

beantragt werden. Es muss ein Identitätsnachweis vorgelegt werden. Ein von einer Notpassstelle ausgestellter provisorischer Pass kostet Fr. 150.00.

Im regionalen Ausweiszentrum Zernez können provisorische Pässe weder beantragt noch ausgestellt werden. Antragstellende wenden sich direkt an das Ausweiszentrum Chur.

Der provisorische Pass wird nicht von allen Ländern anerkannt. Es liegt in der Verantwortung der Reisewilligen abzuklären, ob das Zielland einen provisorischen Pass für die Einreise akzeptiert.

 

Es können keine provisorischen Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt werden.