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Muss-Kriterien
 
  1. Das Projekt richtet sich an längerfristig und rechtmässig im Kanton anwesende Migrantinnen und Migranten und hat eine klare Zielsetzung
  2. Das Projekt definiert die Zielgruppe der Fördermassnahmen und erklärt, wie die Zielgruppe erreicht werden
  3. Die Projektkosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Nutzen.
  4. Das Projekt ist nachhaltig und trägt der Langfristigkeit des individuellen Integrationsprozesses Rechnung.
  5. Die Kostenbeteiligung des Kantons bedingt eine angemessene Drittfinanzierung.

 

 
Soll-Kriterien

  1. Das Projekt verbessert und fördert den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu staatlichen und privaten Institutionen.
  2. Das Projekt orientiert sich an den Bedürfnissen der Alltagswelt der Migrantinnen und Migranten. Zum Alltag gehört auch eine soziale und kulturelle Integration.
  3. Das Projekt stärkt Eigenkompetenzen und individuelle Ressourcen. Es befähigt die angesprochene Zielgruppe, die eigenen Kräfte für die Integration zu mobilisieren und eigenverantwortlich mitzubestimmen.
  4. Das Projekt berücksichtigt die Tatsache, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist und bezieht – wenn immer möglich – die Gesamtbevölkerung mit ein.
  5. Das Projekt fördert vorzugsweise das Fortkommen von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung oder den Ein- oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben von Zugewanderten.