Kriterien für eine finanzielle Unterstützung des Kantons Graubünden für Integrationsprojekte
Muss-Kriterien
- Das Projekt richtet sich an längerfristig und rechtmässig im Kanton anwesende Migrantinnen und Migranten und hat eine klare Zielsetzung
- Das Projekt definiert die Zielgruppe der Fördermassnahmen und erklärt, wie die Zielgruppe erreicht werden
- Die Projektkosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Nutzen.
- Das Projekt ist nachhaltig und trägt der Langfristigkeit des individuellen Integrationsprozesses Rechnung.
- Die Kostenbeteiligung des Kantons bedingt eine angemessene Drittfinanzierung.
Soll-Kriterien
- Das Projekt verbessert und fördert den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu staatlichen und privaten Institutionen.
- Das Projekt orientiert sich an den Bedürfnissen der Alltagswelt der Migrantinnen und Migranten. Zum Alltag gehört auch eine soziale und kulturelle Integration.
- Das Projekt stärkt Eigenkompetenzen und individuelle Ressourcen. Es befähigt die angesprochene Zielgruppe, die eigenen Kräfte für die Integration zu mobilisieren und eigenverantwortlich mitzubestimmen.
- Das Projekt berücksichtigt die Tatsache, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist und bezieht – wenn immer möglich – die Gesamtbevölkerung mit ein.
- Das Projekt fördert vorzugsweise das Fortkommen von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung oder den Ein- oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben von Zugewanderten.