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Integration in Ergänzung zu den Regelstrukturen
 
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll in erster Linie über die Regelstrukturen erfolgen, namentlich über die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt sowie die Institutionen der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens. Ergänzend dazu fördert der Kanton spezifische Integrationsprojekte und -massnahmen, die den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Angeboten der Regelstrukturen erleichtern.
 
Gemäss dem Schwerpunkteprogramm Sprache und Bildung unterstützt der Kanton im Rahmen der bewilligten Kredite Integrationsangebote, die neu zugewanderten und bereits im Kanton ansässigen Ausländerinnen und Ausländern einen niederschwelligen Einstieg ins Erlernen der Ortsprache ermöglichen, Alltagsinformationen vermitteln und die Kommunikation zwischen Fremdsprachigen und Einheimischen fördern.
 
Ebenso werden Integrationsprojekte im Bereich Elternbildung, sprachliche und soziale Frühförderung, Zusammenleben, Brückenbauen, Quartierentwicklung und Jugendarbeit unterstützt. Der Kanton beteiligt sich auch an Projekten mit einer spezifischen regionalen Ausrichtung an den Integrationsbereich.

Wichtig für eine finanzielle Beteiligung des Kantons ist, dass sich die Integrationsprojekte und –massnahmen an den Bedürfnissen der Alltagswelt orientieren und die Eigenkompetenz der Ausländerinnen und Ausländer stärken.