Die häufigsten Fragen sind in dieser Zusammenfassung beantwortet.
Eintritt
Fernseher, Wasserkocher, Natel, PC und Drucker können nicht in die Anstalt gebracht werden.
Zelle
Sehen Sie eine Zelle von innen
Arbeit
Die Insassen arbeiten in den Betrieben der Oekonomie, des Gewerbes und Gutsbetriebes oder im Integrationsprogramm.
Besuch und Besuchsausgang
Laden Sie das nötige
Anmeldeformular herunter.
Urlaub
Beziehungsurlaub
Der Beziehungsurlaub kann nach Verbüssung eines Sechstels der Strafe, frühestens jedoch im dritten Monat, spätestens nach 18 Monaten gewährt werden.
Der Aufenthalt in anderen Anstalten wird angerechnet.
Pakete
Im Monat können 2 Pakete à max. 3 kg per Post empfangen werden.
Die Besucher dürfen Geschenke bis 2 kg mitbringen.
- Selbstgebackene Kuchen und Frischfleisch sind nicht zugelassen.
- Alkohol, Drogen und Medikamente sind verboten.
- Geldsendungen sind verboten.
- Bücher und Zeitschriften fallen nicht unter die Gewichtsbeschränkung.
Telefon und Briefpost, Kontrollen
Auf jeder Insassenabteilung ist eine Telefonkabine. In Notfällen können Sie unsere Zentrale anrufen. Brief- und Paketpost werden kontrolliert.
Haben Sie noch weitere Fragen? - Dann rufen Sie uns an: 081 257 46 46 oder senden Sie uns ein Email:
info.realta@ajv.gr.ch