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Vollzugsauftrag 

Die Strafanstalt Sennhof und die Abteilungen Halbgefangenschaft Wagnergasse Chur und Silvaplana dienen dem Straf- und Massnahmenvollzug an Frauen und Männern gemäss schweizerischem Straf- und Zivilgesetzbuch.

Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern,
insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug
hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen. (Art 75 Abs. 1 StGB)

Im Weiteren dient die Strafanstalt Sennhof der Unterbringung von Personen, für welche im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht freiheitsentziehende Massnahmen angeordnet wurden (kurzfristige Festhaltung, Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungs- sowie Ausschaffungshaft wegen der Missachtung der Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung).

(Art. 73 ff.) des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AUG, SR 142.20) in Verbindung mit Art. 27 der kantonalen Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes (GVVzAAG; BR 618.100)


Zielgruppen (Insassenkategorien)

Es können folgende Insassenkategorien aufgenommen werden: 

  • Gefängnis- und Zuchthausstrafen 
  • Untersuchungs- und Sicherheitshaft 
  • Auslieferungshaft 
  • Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft 
  • Halbgefangenschaft 
  • Strafrechtliche Massnahmen bis zur endgültigen Anstaltseinweisung durch die zuständige Vollzugsbehörde 
  • in dringenden Fällen vormundschaftlich Eingewiesene oder Polizeihaft (kurzfristig)
  • Marke Graubünden
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